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   BGH, 05.07.1961 - 3 StR 13/61   

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BGH, 05.07.1961 - 3 StR 13/61 (https://dejure.org/1961,6306)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1961 - 3 StR 13/61 (https://dejure.org/1961,6306)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1961 - 3 StR 13/61 (https://dejure.org/1961,6306)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen politischer Verdächtigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 3 StR 13/61
    Der Umstand, dass das Landgericht trotz des ausdrücklichen Hinweises in dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. September 1960 auf die Entscheidung des Grossen Senats für Strafsachen (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]) zum Verbotsirrtum im angefochtenen Urteil nicht darlegt, ob Anlass besteht, die Strafe nach Versuchsgrundsätzen zu mildern (BGHSt 2, 209 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]), kann anderseits wieder darauf hindeuten, dass die Strafkammer dem Angeklagten Unrechtskenntnis und nicht nur verschuldeten Verbotsirrtum zur Last legt.
  • BGH, 18.06.1953 - 5 StR 184/53
    Auszug aus BGH, 05.07.1961 - 3 StR 13/61
    Sie könnte bei der gegebenen Sachlage nur im Wege der Rechtshilfe in der SBZ unter Umständen vernommen werden, die für sie und den Modellbauer die naheliegende Gefahr begründen, in willkürlicher, nicht rechtsstaatlicher Weise verfolgt zu werden (BGH 5 StR 184/53 vom 18. Juni 1953, LM Nr. 9 zu § 244 Abs. 3 StPO).
  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Ein Zeuge, der nur außerhalb der Bundesrepublik unter Umständen vernommen werden kann, die für ihn die naheliegende Gefahr willkürlicher, nicht rechtstaatlicher Verfolgung begründen, ist in der Rechtsprechung bisher als unerreichbar im Sinne des § 244 Abs. 3 StPO betrachtet worden (BGH LM Nr. 9 zu § 244 Abs. 3 StPO; OLG Braunschweig NJW 53, 637; BGH 3 StR 13/61 vom 5. Juli 1961).
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